Covid19 Infoseite


Alles was du über deinen Urlaub im covid-Zeiten wissen solltest


Sichere Gastfreundschaft

 👉 Wir haben eine spezielle Schulung absolviert und sind nun zertifizierte Covid-19-Beauftragte. 

 

👉 Als zertifizierter Beherbergungsbetrieb dürft ihr euch bei uns WOHL und SICHER fühlen.  

 

 

Von der Bundesregierung wurde ein Leitfaden für "Sichere Gasfreundschaft" in Zeiten der Corona-Krise erstellt.

Dort findet ihr alle wichtigen Informationen und Verhaltensregeln für euren Urlaub, sowie für Freizeitaktivitäten und die Gastronomie.

 

Alle wichtigen Informationen über sicherer Gastfreundschaft im Stubai findest du hier!


Um bei einer besthenden infektion oder bei quarantäne kein Geld zu verlieren, empfehlen wir umbedingt eine Reiseschutzversicherung abzuschließen!


Ein Auszug der Versicherten-Leistungen bei Abschluss einer Europäischen Reiseschutzversicherung:

 

Versicherungsschutz vor der Reise / Stornoschutz

Stornodeckung auch bei Covid-19-Erkrankung trotz Pandemiestatus

Für alle bestehenden und neu abgeschlossenen Versicherungsverträge wenden wir bis auf weiteres den in unseren Bedingungen enthaltenen Pandemie-Ausschluss für Storno- und Reiseabbruchfälle nicht ein.

Insoweit gewähren wir Deckung für den Fall, dass Sie als versicherter Kunde die Reise nicht antreten können oder abbrechen müssen,

• weil Sie an Covid-19 Symptomen erkranken,

• weil bei Ihnen erhöhte Temperatur gemessen wird, auch wenn ein späteres Testergebnis negativ ist,

• weil Sie auf Covid-19 positiv getestet wurden, ohne Symptome zu zeigen,

• weil ein naher Angehöriger2 oder eine im gemeinsamen Haushalt lebende Person an Covid-19 erkrankt und Ihre dringende Anwesenheit erforderlich ist,

• weil ein naher Angehöriger2 im gemeinsamen Haushalt an Covid-19 erkrankt und Sie sich deshalb in

Quarantäne begeben müssen.

 

Kein Stornoschutz besteht hingegen,

• wenn Sie die Reise nicht antreten können oder wollen, weil Sie sich aufgrund steigender Fallzahlen am

Urlaubsort Sorgen um eine Ansteckung machen,

• wenn Sie die Reise nicht antreten können oder wollen, weil Sie als Risikopatient eingestuft sind,

• wenn die Leistungsträger oder Reiseveranstalter ihre Leistungen nicht (mehr) erbringen können (z.B. infolge einer Reisewarnung der Stufe 5 oder 6). In diesem Fall dürften aber ohnedies keine Stornokosten verrechnet werden,

• wenn Sie die Reise nicht antreten können, weil Sie aufgrund eines Verdachtsfalles (z.B. im Kindergarten oder Kollegenkreis) unter Quarantäne gestellt werden, ohne Erkrankungssymptome zu haben oder positiv getestet worden zu sein.

Weiterhin unterscheiden wir bei den Prämien nicht zwischen Risikopatienten und Nicht-Risikopatienten und weiterhin gibt es bei uns keine Altersgrenzen.